Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen

Wir vertreten die Eigentümergemeinschaft nach außen. Wir sind also der erste Ansprechpartner gegenüber dem Magistrat (zum Beispiel der Baubehörde) oder sonstigen Behörden. Dies gilt natürlich nur in Fällen, die auch die Hausgemeinschaft – also alle Miteigentümer – betreffen.

 

Wir führen den Schrift- und Zahlungsverkehr mit der Versicherung des Hauses und wickeln alle erforderlichen Maßnahmen im Falle eines Schadens ab, wie zum Beispiel einem Sturmschaden am Dach oder einem Leitungswasserbruch. Das betrifft die Erstaufnahme des Schadens und der Verständigung der Versicherung genauso wie die die Koordination des Sachverständigens und der Handwerker, als auch schlussendlich die finanzielle Abwicklung mit den Professionisten und der Versicherung.