Hausbegehung und Hausversammlung

Wir begehen die von uns verwalteten Liegenschaft in regelmäßigen Abständen und sehen nach dem Rechten. Kleinere Reparaturen werden umgehend von uns veranlasst. Bei sich abzeichneten größerem Instandhaltungsaufwand werden die Eigentümer von uns verständigt oder im Rahmen von Hausversammlungen gemeinsam die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Hausversammlungen finden in der Regel für Wohnungseigentumsobjekte alle zwei Jahre statt – im Anlassfall kann eine Hausversammlung aber auch kurzfristig einberufen werden.